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Zu Ihrem und dem Schutz von Dritten sind bei der Benutzung des Skyballons die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen neben dem allgemein beim Umgang mit Brennstoffen zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab zu berücksichtigen.
1. Bevor Sie die Baumwoll Kerze des Skyballons anzünden, stellen Sie bitte sicher, dass zuvor das Papier des Skyballons so weit wie möglich aufgefaltet wurde, da die zarte Papierhülle bei dem sonst möglichen Kontakt mit der brennenden Kerze in Brand geraten kann. Es könnten erhebliche Verletzungen und großer Sachschaden durch einen ausgelösten Brand entstehen.
2. Wir raten dazu, den Skyballon nach dem Entzünden der Baumwollkerze bis zu deren Aufsteigen – entsprechend der Ausführungen in der Gebrauchsanweisung – in den Händen zu halten oder auf dem Boden abzustellen. Sollten Sie den Skyballon nach dem Entzünden auf den Boden stellen, so achten Sie unbedingt darauf, dass es sich um einen nicht brennbaren Untergrund wie etwa Beton handelt und Sie kein Feuer durch die offene Flamme entfachen.
3. Niemals dürfen Sie einen Skyballon in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen, trockenen Wiesen, Wäldern und Hochspannungs-Masten oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern, Bäumen, Massen Versammlungen von Menschen sowie unbeaufsichtigten Kindern oder alkoholisierten Mitmenschen steigen lassen, da der Skyballon dort Brände verursachen könnte und für Mitmenschen eine Gefahr darstellen und Sie verletzen kann.
4. Bitte beachten Sie, dass der Skyballon nur bis zu einer Windstärke von maximal 1 Beaufort starten darf. Zulässig ist der Aufstiegalso bei Windstille oder sehr leichtem Wind. Bei stärkeren Windstärken kann der Skyballon abgetrieben werden und dadurch Schäden und Verletzungen wie z. B. Brände, Verbrennungen etc. verursachen. Auch bei sehr leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und den Skyballon nur dann aufsteigen lassen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich sind und eine Brandgefahr darstellen.
5. Bitte beachten Sie, dass in Ausnahmefällen an gewissen Orten sowie in der Nähe zu Flugplätzen und im kontrollierten Luftraum (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km( und internationalen Flughäfen (50km) der Start des Skyballons verboten ist. Im Falle von Massenaufstiegen (mehr als 50 Skyballons) benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Informieren Sie sich daher bitte zwingend vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg des Skyballons an dem gewünschten Startplatz zulässig ist. Bei Bedarf erhalten Sie nähere Auskünfte bei der Deutschen Flugsicherung GmbH, DFS Zentrale Langen / Frankfurt am Main (www.dfs.de).
6. Bewahren Sie die Skyballons sicher vor Kindern auf und lassen Sie auf gar keinen Fall Kinder mit dem Skyballon spielen. Der Skyballon darf in einer Umgebung mit Kindern nur in Ihrer Gegenwart und in Gegenwart von verantwortungsvollen Personen über 18 Jahren unter Beachtung dieser Sicherheitshinweise aufsteigen. Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise.
7. Auch wenn bei Beachtung dieser Sicherheitsbestimmungen und der Gebrauchsanweisung unseres Erachtens nur ein sehr geringes Risiko bei der Verwendung des Skyballons besteht, raten wir dazu, für einen entsprechenden Versicherungsschutz im unerwarteten Schadensfall zu sorgen. Bei mehreren Privathaftpflichtversicherungen sind Flugmodell bis zu einem Gewicht von 5 kg automatisch mitversichert. Im Übrigen gibt es Versicherungen für Flugmodelle. Näheres erfahren Sie hierzu bei Ihrem Versicherungsfachmann.
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